In zwei Minuten wissen Sie, welcher Tarif zu Ihrem Betrieb passt —
und was er kostet.
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Ohne Gesundheitsfragenfür Ihre Mitarbeitenden — bei allen verglichenen Tarifen
Vorerkrankungenim Gesundheitsbudget — Bausteine können abweichen
Auch kleine Betriebeab 3 bis 10 Mitarbeitenden, je nach Haus
Ab Tag 1 versichertkeine Wartezeit auf der Budgetlinie
Zertifizierter bKV-Experte (DVA) – ausgezeichnet von der Deutschen Versicherungsakademie
Über 500 Unternehmen vertrauen EINS+Für Sie kostenlos – Courtage vom Versicherer
Warum EINS+
Gesundheit ist Chefsache – wir machen sie zu Ihrem Vorteil.
Ihr Team bekommt den Schutz, der wirklich ankommt – nicht den, den ein einzelner Anbieter gerade verkaufen will. Wir vergleichen die führenden bKV-Tarife und bauen daraus Ihr Paket.
Privatpatient-Status fürs ganze Team – schneller zum Facharzt, Wahlleistungen in der Klinik, Zahnersatz bis 90–100 %.
Bis 50 €/Monat steuer- & SV-frei – und voll als Betriebsausgabe absetzbar.
In der Regel ohne Gesundheitsprüfung, ab 5 Mitarbeitenden – in wenigen Tagen eingeführt, ab Tag 1 versichert.
Anbietervergleich statt Einzelprodukt – Sie sehen, welcher Tarif für Ihr Team wirklich am besten passt.
Dann fragen Sie den, der diesen Vergleich zusammengestellt hat.
Navid GhorbaniZertifizierter bKV-Experte (DVA) Mannheim · kein Callcenter
Ronny FilausZertifizierter bKV-Experte (DVA) Mannheim · kein Callcenter
Panagiotis KaraolanisZertifizierter bKV-Experte (DVA) Mannheim · kein Callcenter
Fabian DieboldZertifizierter bKV-Experte (DVA) Mannheim · kein Callcenter
1Erst mal verstehenWas ist das — und warum sollte ich es tun?
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Eine arbeitgeberfinanzierte private Zusatzversicherung für Ihre Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag, die Mitarbeitenden erhalten Privatleistungen – z. B. ein frei nutzbares Gesundheitsbudget, besseren Zahnersatz, Sehhilfen oder Privatarztbehandlung im Krankenhaus.
Was bedeutet „echter Privatstatus“?
Mehr als ein schnellerer Facharzttermin: Ihre Mitarbeitenden können sich in der Arztpraxis ihrer Wahl wie Privatpatienten behandeln und abrechnen lassen. Die bKV übernimmt die Kosten – bis zur Höhe des gewählten Budgets, mit dem passenden Baustein (ambulante Kostenerstattung) sogar unbegrenzt. Dieser volle Privatstatus ist nicht bei jedem Anbieter möglich, sondern nur bei ausgewählten Tarifen – maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen (AVB).
Senkt eine bKV wirklich die Krankheitstage?
Eine Garantie gibt es nicht – aber klare Hebel: bezahlte Vorsorge erkennt Krankheiten früher, Facharzt-Services verkürzen Wartezeiten von Wochen auf Tage, und behandelte Mitarbeitende sind schneller zurück im Team. Die Mathematik ist eindeutig: Nach BAuA-Methodik kostet ein Ausfalltag je nach Gehalt und Branche meist 150–400 € – damit refinanziert sich eine bKV oft schon durch ein bis zwei vermiedene Krankheitstage pro Mitarbeitendem und Jahr (siehe Rechner oben, inkl. Quellen & Methodik).
2Was es kostetSteuer, Sachbezug und die 50-€-Grenze
Warum ist die 50-€-Grenze so wichtig?
Bis zur Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Monat fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an – für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Voraussetzung: Die Freigrenze wird nicht schon anderweitig genutzt (z. B. für Gutscheine). Im Rechner weiter oben wählen Sie zwischen Einsteiger (22 €), Komfort (44 €) und Premium (75 €) je Mitarbeiter und Monat: Die ersten beiden bleiben unter der Grenze, Premium liegt darüber und wird pauschal versteuert.
Gehen auch Budgets über 50 €?
Ja – und oft sinnvoll. Wird die 50-€-Freigrenze überschritten, ist nicht nur der Mehrbetrag steuerpflichtig, sondern der gesamte Beitrag. Der Arbeitgeber kann ihn dann pauschal versteuern (§ 40 bzw. § 37b EStG) – für die Mitarbeitenden fällt dann keine Lohnsteuer an. Sozialversicherungsbeiträge können darauf aber weiterhin entstehen; Ihr Steuerberater rechnet Ihnen die Varianten durch. So sind auch hochwertige Bausteine und echter Privatstatus möglich, ohne die 50-€-Grenze künstlich einzuhalten.
3Wer versichert werden kannDie Fragen, bei denen Sie Ihre Belegschaft durchgehen
Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt sich eine bKV?
Möglich ist der Abschluss je nach Versicherer bereits ab 5 Mitarbeitenden. Die besten Konditionen (inkl. Einschluss angeratener Behandlungen und günstigerer Beiträge) gelten meist ab 10 Mitarbeitenden.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
In aller Regel nicht. Für Ihre Mitarbeitenden werden keine Gesundheitsfragen gestellt – Vorerkrankungen sind mitversichert, ab 5 oder ab 10 Mitarbeitenden je nach Tarif sogar laufende und angeratene Behandlungen. Zwei Ausnahmen: Einzelne Zahn- und Klinik-Tarife nehmen laufende Behandlungen aus, prüfen unter 25 Mitarbeitenden einzelne Diagnosen und teils die Branche. Und bei mitversicherten Angehörigen kommt es auf den Baustein an: Budget-Bausteine laufen in aller Regel ohne Gesundheitsprüfung, Zahn- und Klinikbausteine werden geprüft – bei einem Anbieter erst nach Ablauf eines zwölfmonatigen Öffnungsfensters (in dieser Zeit entfällt die Prüfung), bei einem anderen vereinfacht. Beitragszuschläge nennen die geprüften Bedingungen und Annahmerichtlinien an keiner Stelle. Wir sagen Ihnen vorher, was für Ihre Auswahl gilt.
Ein Mitarbeiter hat eine chronische Erkrankung – geht das trotzdem?
Ja. In der bKV werden keine Gesundheitsfragen gestellt und es gibt keine Wartezeiten – Vorerkrankungen sind in aller Regel mitversichert, der Schutz gilt ab dem ersten Tag. Auch bereits laufende und angeratene Behandlungen sind bei den verglichenen Anbietern in fast allen Tarifen ab Versicherungsbeginn mitversichert. Ausgenommen sind einzelne Zahn- und Stationärtarife; welche das sind, steht im Detailvergleich.
Wie alt darf ein Mitarbeiter höchstens sein?
Da gehen die Anbieter am weitesten auseinander – hier lohnt der Vergleich am meisten. Die Spanne reicht von gar keiner Altersgrenze – drei Gesellschaften schreiben ausdrücklich in ihre Bedingungen, dass es kein Höchstaufnahmealter gibt – bis zu einer festen Aufnahme nur bis 67 oder 70 Jahren. Vorsicht bei „keine Altersgrenze“: Mehrere Häuser nennen zwar keine Zahl, schließen aber aus, wer Anspruch auf Altersrente hat, oder lassen den Vertrag mit 70 Jahren enden – wer kurz davor aufgenommen wird, ist nur noch kurz versichert. Einzelne Bausteine sind zusätzlich begrenzt, etwa Krankenhaustagegeld bis 69 und Krankentagegeld bis 66. Wer ältere Beschäftigte im Team hat, wählt den Anbieter danach aus – nachträglich lässt sich das nicht heilen.
Kann ich Minijobber versichern?
Ja – solange Sie als Arbeitgeber den Beitrag zahlen. In der arbeitgeberfinanzierten bKV zählen geringfügig Beschäftigte zum versicherbaren Kreis; in rein arbeitnehmerfinanzierten Modellen sind sie ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für den Baustein Krankentagegeld – den gibt es für Minijobber nicht, weil kein Entgelt zu ersetzen ist. Saisonkräfte und Praktikanten schließt mindestens ein Anbieter ganz aus.
Kann ich mich als Geschäftsführer oder Einzelunternehmer selbst versichern?
Ja. Viele Anbieter ermöglichen es, dass Sie sich als Geschäftsführer oder Einzelunternehmer selbst absichern – nicht nur Ihre Mitarbeitenden. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.
Können Familienangehörige mitversichert werden?
Ja – die verglichenen Anbieter bieten Angehörigentarife (Ehe-/Lebenspartner, Kinder). Entscheidend ist die Anmeldefrist: je nach Anbieter 6 bis 12 Monate ab dem Versicherungsbeginn des Mitarbeitenden. Diese Frist ist nicht überall nur eine Ordnungsfrist – bei mindestens einem Haus ist sie eine Ausschlussfrist: Wer sie versäumt, kommt mit den Angehörigen gar nicht mehr in die bKV hinein und kann sie nur noch über einen normalen Einzeltarif absichern – mit vollständigen Gesundheitsfragen, Risikoprüfung und ohne die Kollektivkonditionen. Für Kinder, die nach dem Versicherungsbeginn des Mitarbeitenden geboren oder adoptiert werden, läuft eine eigene Frist ab Geburt bzw. Adoption.
4Was auf Sie zukommtAufwand bei der Einführung — und was danach gilt
Braucht die Versicherung Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen?
Nein. Gehaltsdaten spielen keine Rolle, weil der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt – sie werden deshalb gar nicht erst erhoben. Gebraucht werden Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Privatanschrift, gesetzlich oder privat versichert, Berufsstatus und gewünschter Beginn – bei einem Anbieter 13 Pflichtfelder. Beim Datenschutz gehen die Häuser verschiedene Wege: Bei zwei der drei verglichenen Anbieter unterschreiben Ihre Mitarbeitenden vor der Anmeldung eine Erklärung – Einwilligung in die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten samt Schweigepflichtentbindung; beim dritten geben sie ihre Einwilligung erst nach Versicherungsbeginn selbst beim Versicherer ab – eine Schweigepflichtentbindung gehört dort ausdrücklich nicht dazu. In den uns vorliegenden Anmeldeunterlagen verlangt kein Anbieter Vertrags- oder Gehaltsunterlagen; wir sagen Ihnen vorher, was in Ihrem Fall gilt.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet?
Der Schutz geht in aller Regel nicht verloren. Die Mitarbeitenden dürfen ihre Tarife privat weiterführen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Weg dorthin unterscheidet sich: Ein Anbieter schickt nach Ihrer Abmeldung automatisch ein Fortführungsangebot, ein anderer setzt eine Frist von zwei Monaten ab seiner Information. Der Beitrag steigt, weil der Kollektivrabatt entfällt; der Umfang darf nicht größer werden als vorher, und die Budgetstufe bleibt, wie sie war. Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen: Wer bereits privat krankenversichert ist, kann bei einem Anbieter den Zahn- und den Krankenhaus-Unfallschutz nicht weiterführen; und bei Zahntarifen gelten im Folgetarif wieder Staffeln – die Zeit in der bKV wird dabei angerechnet.
Einige Mitarbeitende haben schon eine private Zusatzversicherung – stört das?
Nein, und niemand muss etwas kündigen. Beide Verträge dürfen nebeneinander bestehen, und dieselbe Rechnung darf bei beiden eingereicht werden. Zusammen werden allerdings höchstens 100 % des Rechnungsbetrags erstattet, nicht das Doppelte.
Deckt der bestehende Vertrag genau das ab, was auch ein Baustein Ihrer bKV leistet, kann der oder die Mitarbeitende diesen einzelnen Baustein innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsbeginn rückwirkend aufheben lassen – danach nur noch zum Monatsende. Das gilt nur für Doppelversicherungen, die schon zu Beginn bestehen.
Was das für Sie bedeutet: Die Frist läuft ab Vertragsbeginn, nicht ab dem Tag, an dem es jemandem auffällt. Wir prüfen den bestehenden Vertrag Ihrer Mitarbeitenden deshalb gern gleich zu Beginn – kostenlos und unabhängig davon, wie sie sich entscheiden.
5Können Sie dem hier glauben?Zur Neutralität dieses Vergleichs
Ist dieser Vergleich wirklich neutral?
Der Vergleich basiert auf den offiziellen Tarifunterlagen, Leistungsinformationsblättern und Versicherungsbedingungen der Versicherer (Stand Juli 2026) – jede Bewertung nennt ihre Quelle — und wo die Unterlagen des Versicherers einen Punkt nicht regeln, steht das ausdrücklich in der Zelle. EINS+ ist Versicherungsmakler und wird im Auftrag des Kunden tätig (§ 34d Abs. 1 GewO): Die Beratung ist für Sie kostenlos; im Vermittlungsfall erhalten wir eine Courtage vom jeweiligen Versicherer, die bereits in der Prämie einkalkuliert ist. Diese Seite lädt Analyse-Dienste erst nach Ihrer Zustimmung – lehnen Sie ab, wird nichts geladen und nichts gespeichert.
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